Unterbringungs- und Reisekosten


Unterbringungskosten

Unterbringungskosten werden nach dem angefallenen Aufwand berechnet.


Reisekosten

Reisekosten werden wie folgt berechnet:

§ Übernachtungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

§ Bahn- und Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand berechnet.

§ Reisezeit wird entsprechend dem Stundenverrechnungssatz berechnet.

§ Fahrzeugkosten werden mit 0,85 €/km berechnet. 

§ Verpflegungspauschalen werden nicht abgerechnet. 



E-Mail
Anruf
Karte