Unterbringungs- und Reisekosten
Unterbringungskosten
Unterbringungskosten werden nach dem angefallenen Aufwand berechnet.
Reisekosten
Reisekosten werden wie folgt berechnet:
§ Übernachtungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§ Bahn- und Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand berechnet.
§ Reisezeit wird entsprechend dem Stundenverrechnungssatz berechnet.
§ Fahrzeugkosten werden mit 0,85 €/km berechnet.
§ Verpflegungspauschalen werden nicht abgerechnet.